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Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen

Abschlussdokumente

(Urkunde, Zeugnis, Transkript, Diploma Supplement)

50 Jahre
BA- oder MA-Abschlussarbeiten

3 Jahre

Sonstige Prüfungsunterlagen
(Klausuren, Hausarbeiten, Protokolle mdl. Prüfungen usw.)

3 Jahre

Sonstige Unterlagen aus der Prüfungsverwaltung
(Anrechnungsempfehlungen, weitere Anträge usw.)

3 Jahre

Fristbeginn ist die Beendigung des Studiums (i.d.R. das Datum der Aushändigung / Zustellung der Abschlussdokumente). Bei Studierenden die das Studium abgebrochen haben, beginnt die Frist mit dem Datum der Exmatrikulation.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden Ihre Prüfungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet.