Springe direkt zu Inhalt

Was gilt hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme, wenn eine Lehrveranstaltung nicht als Präsenz-Lehrveranstaltung sondern als Online-Lehrveranstaltung durchgeführt wird?

Hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme in einer Online-Lehrveranstaltung gelten grundsätzlich die Regelung und Angabe zur Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme für diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin.

Sofern jedoch bei Online-Lehrveranstaltungen die regelmäßige Teilnahme der Studierenden nicht hinreichend dokumentiert und damit nicht sicher überprüft werden kann, darf dies den Studierenden nicht zum Nachteil gereichen. Insbesondere darf dies nicht dazu führen, dass eine aktive Teilnahme von den Studierenden verlangt wird, die in der Modulbeschreibung für die entsprechende Lehrveranstaltung nicht oder nicht in dieser Form vorgesehen ist. Eine hinreichende Dokumentation für eine sichere Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme liegt jedenfalls dann vor, wenn jede Teilnahme an einer Online-Lehrveranstaltung einer oder einem Studierenden hinreichend sicher zugeordnet werden kann. Dies kann jedoch umfangreiche Nachprüfungen beinhalten, da es für die Anmeldung nicht unbedingt erforderlich ist, den E-Mail-Account der FU Berlin zu verwenden.

Der Prüfungsausschuss kann vor diesem Hintergrund für den Fall, dass die regelmäßige Teilnahme der Studierenden nicht hinreichend sicher überprüft werden kann oder dass die Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme mit unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, beschließen, dass eine Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme bei Online-Lehrveranstaltungen ausnahmsweise nicht stattfindet und die regelmäßige Teilnahme dann ggf. auch ohne Kontrolle zu bestätigen wäre.