Springe direkt zu Inhalt

Ich bin aufgrund einer 2/3-Bescheinigung befristet in einem Masterstudiengang immatrikuliert. Bis wann muss ich den Abschluss meines Bachelorstudiums nachweisen, um unbefristet immatrikuliert zu werden?

Studierende, die sich zum Sommersemester 2020 mit einer 2/3-Bescheinigung für einen Masterstudiengang neu immatrikuliert hatten, müssen das Bachelorzeugnis spätestens mit der Rückmeldung zum Sommersemester 2021 einreichen.

Studierende, die sich zum Wintersemester 2020/21 mit einer 2/3-Bescheinigung für einen Masterstudiengang neu immatrikuliert haben, müssen das Bachelorzeugnis spätestens mit der Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 einreichen.