Springe direkt zu Inhalt

Gibt es besondere Regelungen, was die Abgabefristen von BA- und MA-Arbeiten anbelangt?

Zum Ausgleich der Einschränkungen durch die Pandemie wird für alle Studierenden die Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit oder einer Abschlussarbeit bis zum 31. März 2021 gehemmt, wenn das Thema der Arbeit vor dem 11. Januar 2021 ausgegeben wurde und die Bearbeitungsfrist am 11. Januar 2021 noch nicht verstrichen gewesen ist. Der Rest der Bearbeitungsfrist läuft erst ab dem 1. April 2021 weiter.

Wenn das Thema der Arbeit in der Zeit vom 11. Januar bis 31. März 2021 ausgegeben wurde oder wird, beginnt die volle reguläre Bearbeitungsfrist erst ab dem 1. April 2021 zu laufen.

Für den Fall, dass Sie eine der genannten Bedingungen für die Hemmung der Bearbeitungsfrist für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten erfüllen, informieren Sie bitte das zuständige Prüfungsbüro.