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Wann muss der Bachelorabschluss nachgereicht werden?

Deinen Bachelorabschluss musst Du innerhalb des ersten Mastersemesters, d.h. bis zur Rückmeldefrist (i.d.R. Anfang/Mitte Februar) zum zweiten Mastersemester, nachreichen. Das bedeutet, dass Du zum Masterstudium unter Vorbehalt immatrikuliert wirst. Wenn Du innerhalb dieser Frist den Abschluss nicht vorweisen kannst, so wirst Du in das Bachelorstudium zurückgestuft und kannst Dich erst zum nächsten Wintersemester wieder bewerben. Daher solltest Du Deine BA-Arbeit rechtzeitig anmelden, sodass diese innerhalb des ersten Mastersemesters benotet werden kann und Du fristgerecht Deinen Studienabschluss beantragen kannst.

WICHTIG: Beziehst Du Förderung wie z.B. BAföG oder ähnliches, so wird Dir die Fördersumme ebenfalls unter Vorbehalt ausgezahlt. Kannst Du Deinen Bachelorabschluss nicht nachreichen, so musst Du das ausgezahlte Geld zurückzahlen.

Vorlesungsverzeichnis
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