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Zulassung zum Promotionsverfahren

Sollten Sie einen Platz erhalten haben, müssen Sie sich zusätzlich zum Promotionsverfahren gem. der Promotionsordnung zulassen. Den Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben können Sie jederzeit stellen. Sie sind nicht an Fristen gebunden. Allerdings kann Ihre Graduate School Ihnen möglicherweise eine solche Verpflichtung auferlegen.