Verlängerung der Bearbeitungszeit
Sollte sich bei Ihnen die Überschreitung der Bearbeitungsfrist abzeichnen, richten Sie bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit an den Promotionsausschuss des FB Philosophie und Geisteswissenschaften. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand der Dissertation und die voraussichtlich noch erforderliche Bearbeitungszeit ist. Ihr/e Betreuer*in muss den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit befürworten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Disputation immatrikuliert sein müssen. Daher berücksichtigen Sie dies mit bei der Beantragung der Verlängerung.
Mit der vom Promotionsausschuss gewährten Verlängerung können Sie die Immatrikulationsfrist verlängern.