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Begutachtung der Dissertation

Sobald der Promotionsausschuss die Kommission bestätigt hat, werden Sie sowie alle Kommissionsmitglieder schriftlich (in der Regel per E-Mail) darüber informiert. Den Gutachter*innen steht eine zehnwöchige Begutachtungsfrist zu. Diese Frist wird Ihnen sowie den Mitgliedern der Kommission mitgeteilt.

Sobald die Gutachten bei uns eingegangen sind, stellen wir beide Gutachten allen Kommissionsmitgliedern und Ihnen zur Verfügung.