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Nachweis von Sprachkenntnissen

Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nötig.

Akzeptierte Nachweise auf C1-Niveau sind:

  • IELTS

  • Cambridge Examinations

  • TOEFL

  • TELC

  • oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse

Ist Ihre Erstsprache nicht Deutsch und Sie möchten die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen, ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise zu erbringen.

Auf Antrag kann das Promotionsverfahren in einer anderen Wissenschaftssprache genehmigt werden, sofern Sie mindestens ein GER C1-Sprachniveau nachweisen können. Bitte bedenken Sie schon zum Beginn des Verfahrens, dass Sie bei Einreichung der Dissertation einen Kommissionsvorschlag unterbreiten müssen. Alle Mitglieder der Kommission müssen in der Lage sein, Ihre Dissertation und Disputation adäquat zu verstehen.

Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen per Mail ein. Im Falle einer Zulassung werden Sie aufgefordert, die Originale der Dokumente oder beglaubigte Kopien im Prüfungsbüro vorzulegen.