Springe direkt zu Inhalt

Ich soll eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist meiner Dissertation einreichen, um mich rückmelden zu können. Was muss ich tun und warum?

Die Promotionsordnung legt eine Bearbeitungsfrist von drei Jahren fest und geht davon aus, dass das Promotionsverfahren nach vier Jahren abgeschlossen ist. Aus diesem Grund sind Sie von der Studierendenverwaltung befristet worden. Für die Rückmeldung zu einem höheren Fachsemester sind Sie gesperrt.

Sollte sich bei Ihnen die Überschreitung der Bearbeitungsfrist abzeichnen, richten Sie bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist an den Promotionsausschuss. Für den Antrag auf Verlängerung müssen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Dissertation nachweisen und die erforderliche Bearbeitungszeit angeben. Ferner muss Ihr/e Betreuer*in den Antrag befürworten.

Falls Sie Studierende*r an einer Graduate School sind, nehmen Sie unbedingt auch Kontakt mit der Graduate School auf und beantragen Sie gegebenenfalls auch dort eine Verlängerung.

Entspricht der Promotionsausschuss Ihrem Antrag, erhalten Sie einen Verlängerungsbescheid, den Sie in der Studierendenverwaltung vorlegen müssen, damit auch die Immatrikulationsfrist entsprechend verlängert wird.