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Muss oder kann ich als Promovierende*r Lehrveranstaltungen besuchen?

Nur wenn Sie ein Promotionsstudium an einer der Graduate Schools absolvieren oder Ihnen vom Promotionsausschuss in Verbindung mit der Zulassung Auflagen erteilt wurden, Ihre fachwissenschaftlichen Kenntnisse durch die Absolvierung spezifischer Module zu vertiefen, müssen Sie Lehrveranstaltungen besuchen. Es kann vorkommen, dass Ihr/e Betreuer*in die Betreuung von der regelmäßigen Teilnahme an ihrem/seinem Doktorand*innencolloquium abhängig macht. Weitere Verpflichtungen haben Sie nicht. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie aber an den Lehrveranstaltungen des Fachbereichs teilnehmen. Hier ist allerdings zunächst zu prüfen, ob es sich um eine platzzahlbeschränkte Lehrveranstaltung handelt und es sollte eine rechtzeitige Absprache mit den jeweiligen Lehrenden getroffen werden.