Springe direkt zu Inhalt

Wann erhalte ich die Promotionsurkunde?

Wenn Sie dem Prüfungsbüro die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin über den Erhalt der Pflichtexemplare vorlegen können, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Die Vorlage eines Verlagsvertrags reicht gemäß der Weisung des Rechtsamts der Freien Universität Berlin nicht aus. Erst mit der Übergabe der Promotionsurkunde erhalten Sie das Recht, den akademischen Grad "Dr. phil." zu führen.