Rolle der Zweitgutachter oder des Zweitgutachters
Eine Dissertation wird von zwei Gutachter*innen - dem/der Betreuer*in und einem/einer weiteren Hochschullehrer*in - begutachtet. Während der/die Betreuer*in bereits bei der Zulassung bestellt wird, wird der/die Zweitgutachter*in erst nach Einreichung der fertiggestellten Dissertation auf Vorschlag der/des Promovend*in vom zuständigen Promotionsausschuss eingesetzt.