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Disputation und Bewertung der Promotionsleistungen

Nach Ablauf der Auslagefrist kann die Disputation und die Beschlussfassung der Promotionskommission über die Bewertung der Promotionsleistungen (Dissertation, Disputation und Gesamtnote) stattfinden.

Die/der Vorsitzende der Promotionskommission bestimmt im Einvernehmen mit dem/der Promovend*in und den weiteren Kommissionsmitgliedern den Disputationstermin. Das Prüfungsbüro lädt im Auftrag die Promovendin bzw. den Promovenden sowie die Kommissionsmitglieder zur Disputation ein.

An der Disputation und der Beschlussfassung über die Benotung müssen alle Mitglieder der Kommission teilnehmen. Ist ein Mitglied verhindert, muss entweder ein neuer Termin vereinbart werden oder die Einsetzung eines Ersatzmitglieds beim Promotionsausschuss beantragt werden.

In der Disputation soll der/die Promovend*in die Fähigkeit zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachweisen. In einem halbstündigen Vortrag sollen die Ergebnisse der Arbeit präsentiert und in den größeren fachlichen Kontext eingeordnet werden. In der folgenden, zwischen 30 und 60 Minuten dauernden Aussprache verteidigt der/die Kandidat*in die Dissertation gegen Kritik und beantwortet die Fragen der Kommissionsmitglieder.

Bei der Festlegung der mit einfacher Mehrheit zu beschließenden Noten haben alle Mitglieder der Kommission gleiches Stimmrecht. Dabei erfolgen alle Abstimmungen über Leistungsbewertungen offen und Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.