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Disputation und Bewertung der Promotionsleistungen

Die/der Vorsitzende der Promotionskommission bestimmt im Einvernehmen mit dem/der Promovend*in und den weiteren Kommissionsmitgliedern den Disputationstermin. Das Prüfungsbüro lädt im Auftrag den/die Promovend*in sowie die Kommissionsmitglieder zur Disputation ein.

An der Disputation und der Beschlussfassung über die Benotung müssen alle Mitglieder der Kommission teilnehmen. Ist ein Mitglied verhindert, muss entweder ein neuer Termin vereinbart werden oder die Einsetzung eines Ersatzmitglieds beim Promotionsausschuss beantragt werden.

Auch auf die Disputation müssen sich die Kommissionsmitglieder vorbereiten, um den jeweiligen Promovierenden Fragen zu stellen, um mit ihnen in eine Diskussion über die Thematik der Dissertation, die vorgetragenen Forschungsergebnisse und deren Einordnung in größere wissenschaftliche Zusammenhänge eintreten zu können.

Bei der Festlegung der mit einfacher Mehrheit zu beschließenden Noten haben alle Mitglieder der Kommission gleiches Stimmrecht. Dabei erfolgen alle Abstimmungen über Leistungsbewertungen offen und Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Die gründliche Kenntnis der Arbeit und des fachlichen Kontextes sowie die schlüssige Darlegung Ihrer Erwägungen dürfte daher für die Beschlussfassung der Kommission ausschlaggebend sein.