Bestellung der Promotionskommission
Wenn Sie sich bereiterklären, in einer Promotionskommission mitzuwirken, wird der/die Promovend*in Sie bitten, auf der Kommissionsvorschlagsliste zu unterschreiben. Über die Einsetzung der Kommission und die Bestellung ihrer Mitglieder entscheidet immer der zuständige Promotionsausschuss, der dabei die Regelungen der Promotionsordnung zu berücksichtigen hat. Jedes Mitglied der Kommission wird nach Beschlussfassung des Promotionsausschusses durch das Prüfungsbüro über seine Bestellung informiert und erhält ein Exemplar der Dissertation von dem/der Promovierenden.