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Begutachtung und Auslagefrist

Die beiden Gutachter*innen, der/die Betreuer*in und ein/e Zweitgutachter*in, reichen innerhalb einer Begutachtungsfrist von 10 Wochen ihre Gutachten im Prüfungsbüro ein. Wir stellen diese sowohl allen anderen Kommissionsmitgliedern wie auch der/dem Promovierenden zur Vorbereitung auf die Disputation zur Verfügung.

Die drei nicht gutachtenden Prüfer*innen stellen die Mehrheit der Mitglieder in der Kommission und können bei der Entscheidung über die Bewertung der Dissertation die Gutachter*innen überstimmen. Sie müssen daher die Arbeit mit der gleichen Sorgfalt wie diese lesen, ihre Stärken und Schwächen abwägen, die in den Gutachten enthaltene Evaluation würdigen und zu einem eigenen Urteil gelangen.

Dieses Urteil müssen sie in der Sitzung der Promotionskommission, in der über Annahme oder Ablehnung der Arbeit bzw. deren Rückgabe zur Überarbeitung entschieden wird, argumentativ vertreten können.

Nach Abschluss der Begutachtung beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle mindestens promovierten Mitglieder des Fachbereichs die Dissertation und die Notenvorschläge der Gutachter*innen einsehen sowie eine der Promotionsakte beizufügende schriftliche Stellungnahme abgeben dürfen. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei Wochen und verlängert sich in der vorlesungsfreien Zeit auf vier Wochen.