Springe direkt zu Inhalt

Leitfaden für den Wechsel der Erstbetreuung

Der Wechsel der Erstbetreuung ist ein wichtiger Schritt, der formal vollzogen werden muss, da er Auswirkungen auf Ihr Promotionsverfahren hat.

Ihre Promotionszulassung ist an die Betreuungszusage Ihrer*s ursprünglichen Betreuer*in gebunden, so dass der Betreuungswechsel beim Prüfungs- bzw. Promotionsbüro offiziell beantragt und vom Promotionsausschuss genehmigt werden muss. Die*er neue Erstbetreuer*in wird Sie nicht nur hauptsächlich betreuen, sie*er wird auch zur*m Erstgutachter*in Ihrer Dissertation und Vorsitzenden der Promotionskommission.

Sollten Sie einen Betreuungswechsel in Erwägung ziehen, ist es ratsam, sich so bald wie möglich von der Geschäftsführung beraten zu lassen. Bei jedem der im Folgenden geschilderten Schritte berät und unterstützt Sie die Geschäftsführung gern, auch bei der Kommunikation mit der*m zu wechselnden Betreuenden.

1. Sich Gründe für einen Wechsel der Promotionsbetreuung vergegenwärtigen, z. B.

-          Fehlende fachliche Expertise, fachliche Differenzen

-          Mangelnde Unterstützung,

-          Persönliche Differenzen,

-          Vertrauensverlust,

-          Machtmissbrauch

   Vorteile & Nachteile eines Betreuungswechsels abwägen:

-          Vorteile: Bessere Betreuung, gestiegene Eigenmotivation, Ende der emotionalen Belastung

-          Nachteile: Zeitliche Verzögerung, bürokratischer Aufwand, neue fachliche Anforderungen, die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Doktorarbeit, „offener Konflikt“ mit der ursprünglichen Betreuungsperson

2. Wahl der neuen Betreuungsperson:

-          Ist die neue Betreuungsperson PI der FSGS?

-          Hat die neue Betreuungsperson die nötige Fachexpertise?

-          Erfüllt die neue Betreuungsperson Ihre Bedürfnisse (z. B. Feedback, Erreichbarkeit, respektvoller Umgang mit den Promovierenden)?

3. Die Zustimmung der neuen Betreuungsperson einholen.

4. Der ursprünglichen Betreuungsperson den Betreuungswechsel kommunizieren.

5. Notwendige formale Schritte in die Wege leiten: Betreuungswechsel im zuständigen Prüfungs- bzw. Promotionsbüro beantragen. Bitte beachten: Die*er ursprüngliche Betreuende muss dem Wechsel zustimmen.

Für die meisten FSGS-Promovierenden ist das Prüfungsbüro der Fachbereichs Philosophie- und Geisteswissenschaften zuständig. Der Auftrag auf Betreuungswechsel wird formlos bei der zuständigen Mitarbeiterin gestellt.

6. Nach dem vollzogenen Betreuungswechsel die FSGS-Betreuungsvereinbarung aktualisieren und an die Geschäftsstelle senden.

Zur Website Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
GeschKultLogo
Dahlem Research School
Deutsche Forschungsgemeinschaft
logo einstein grau