Wer ist für die Anrechnung von Studienleistungen zuständig?
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:
Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen | alle Professor*innen der Didaktik des Englischen |
Leistungen von Studierenden der Masterstudiengänge mit dem Profil Quereinstieg | Aktuelle Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben) |
Fachwissenschaftliche Leistungen | Professor*innen der Fachwissenschaften |
Sprachpraktische Leistungen | Zentraleinrichtung Sprachenzentrum |