Wer ist für die Anrechnung von Studienleistungen zuständig?
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:
Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen | alle Professor*innen der Didaktik des Englischen |
Fachwissenschaftliche Leistungen | Professor*innen der Fachwissenschaften |
Sprachpraktische Leistungen | Zentraleinrichtung Sprachenzentrum |