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Wer ist für die Anrechnung von Studienleistungen zuständig?

Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:

Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen alle Professor*innen der Didaktik des Englischen
Fachwissenschaftliche Leistungen Professor*innen der Fachwissenschaften
Sprachpraktische Leistungen Zentraleinrichtung Sprachenzentrum