FAQs Bachelor Lehramt
Das Orientierungspraktikum ist als reines „Hospitationspraktikum“ (Beobachtungspraktikum) konzipiert, ABER wenn Sie gut mit dem*der Mentor*in in der Schule auskommen, dann ist es eine gewinnbringende Erfahrung, wenn Sie auch zu diesem Zeitpunkt schon mal vor einer Klasse stehen dürfen. Am besten Sie besprechen dies mit dem*der Mentor*in. Praktikant*innen dürfen jedoch grundsätzlich keinen Unterricht abhalten, ohne dass eine „richtige“ Lehrkraft anwesend ist.
Das Modul "Grundlagen der Fachdidaktik Englisch“ besteht aus dem Grundkurs und einem Proseminar. Es wird dringend empfohlen erst den Grundkurs und danach das Proseminar zu besuchen. In der Regel werden mehrere parallele Veranstaltungen pro Semester angeboten. Die Prüfungsleistung (Hausarbeit) für das gesamte Modul kann entweder im Grundkurs oder im Proseminar absolviert werden. Die Abgabe erfolgt nach dem Absolvieren beider Modulbestandteile.
Sie müssen die Hausarbeit nach erfolgreicher Absolvierung beider Seminare einreichen. Abgabefrist ist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (genauer: das Ende der ersten Vorlesungswoche). Wenn Sie also im Wintersemester den Grundkurs und im Sommersemester das Proseminar belegt haben, ist die Abgabefrist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Wintersemesters.
Die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit können der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bachelorstudiengangs (Kernfach) entnommen werden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen, inkl. der notwendigen Zahl an Leistungspunkten, variieren hier je nach Studiengang. Wenn man vorhat, sich zum nächsten Wintersemester für den Master of Education zu bewerben, müssen 2/3 aller Leistungen abgeschlossen sein (siehe Wie bewerbe ich mich für den Master of Education?). Es wird dringend empfohlen, die Bachelorarbeit bereits zu diesem Zeitpunkt angemeldet zu haben, da man spätestens bis zur Rückmeldung für das 2. Mastersemester das Bachelorzeugnis vorlegen muss und die Bearbeitungszeit der Prüfenden sowie die Zeit für das Ausstellen des Zeugnisses miteingerechnet werden sollte.
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:
Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen | alle Professor*innen der Didaktik des Englischen |
Fachwissenschaftliche Leistungen | Professor*innen der Fachwissenschaften |
Sprachpraktische Leistungen | Zentraleinrichtung Sprachenzentrum |
Für den Master of Education kann man sich nur zum Wintersemester bewerben. Voraussetzung ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs für das Lehramt an Grundschulen bzw. ISS/GYM. Der Bewerbungszeitraum liegt im Sommersemester zwischen dem 01. Juli und dem 15. August.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, kann die Bewerbung für den Master auch mit der sogenannten 2/3-Bescheinigung erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Prognose, dass alle ausstehenden Studienleistungen bis zum Semesterende (30.9.) erbracht werden können. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung: Mindestens 2/3 des Gesamtpensums der Studienleistungen sind bewertet, die Anmeldung zur Abschlussarbeit liegt vor und der Arbeitsbeginn wurde so festgelegt, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn des Masterstudiengangs möglich ist.
Es erfolgt dann eine Zulassung zum Master auf Probe. Dies bedeutet, dass spätestens zur Rückmeldung zum zweiten Mastersemester das Bachelorzeugnis vorgelegt werden muss. Ansonsten folgt die Exmatrikulation, sofern kein Antrag auf Studiengangwechsel (Rückstufung in den Bachelor) gestellt wurde.
Weitere Informationen zur 2/3-Bescheinigung sind auf den Seiten der Dahlem School Education (DSE).