Urlaub
Die Beschäftigten der Freien Universität Berlin erhalten in jedem Urlaubsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Für die Berechnung und Gewährung von Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub gelten die tariflichen und gesetzlichen Regelungen. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit). Der Urlaub beträgt für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt, 30 Arbeitstage für jedes Urlaubsjahr.
Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Resturlaubstage sind bis spätestens zum 30.09. des Folgejahres zu nehmen, danach verfallen diese.
Bitte nutzen Sie den Urlaubsantrag des jeweiligen Jahres, lassen Sie diesen von Ihrem/Ihren Vorgesetzten genehmigen und geben Sie ihn im zugehörigen Sekretariat ab. Das Sekretariat muss den Antrag dann an die Institutsverwaltung weiterleiten (in Print oder digital).
Der Urlaub muss rechtzeitig (mind. drei Tage im Voraus) angemeldet werden und darf erst nach der Genehmigung des Antrags angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass das Formular heruntergeladen werden muss, um die Unterschriftenleiste zu aktivieren.