Krankmeldung
Sind Sie krank bzw. arbeitsunfähig geworden, müssten Sie bitte Ihren Arbeitsbereich (d.h. den/die Vorgesetzten und das Sekretariat) und die Institutsverwaltung informieren. Dazu reicht ein Telefonanruf oder eine E-Mail vor Beginn der Arbeitszeit. Bitte denken Sie bei der E-Mail daran, institut@anglistik.fu‐berlin.de CC zu setzen und geben Sie auch die voraussichtliche Dauer an bzw. ob Sie vorhaben, zum Arzt zu gehen. Die Institutsverwaltung muss für Sie eine Krankmeldung an die Personalstelle übermitteln. Sind Sie nur drei Tage krank, muss im normalen Fall keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden; sind Sie länger als drei Kalendertage krank, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag zum Arzt gehen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der elektronische Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Die Beschäftigten müssen die Freie Universität Berlin als Arbeitgeberin weiterhin über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dazu händigen sie jedoch nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten dort elektronisch ab.
Von diesem neuen Verfahren sind Beschäftigte ausgenommen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder die im Ausland erkranken und sich dort behandeln lassen müssen. Hier ist weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen.
Am ersten Arbeitstag melden Sie sich bitte wieder dort gesund, wo Sie sich auch krankgemeldet haben. Die Institutsverwaltung muss für Sie eine Gesundmeldung an die Personalstelle übermitteln.