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Dienstreisen und Reisekostenabrechnung

Dienstreiseanträge sind mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn anzuzeigen. Dem Antrag muss ein Einladungs-schreiben oder ein Programm beigefügt und die Unterlagen zur Freigabe und Prüfung in das Dekanat weitergeleitet werden. Für Auslandsreisen ins europäische Ausland muss gesondert die sog. A1‐Bescheinigung in der Personalstelle beantragt werden. Hierfür ist der noch nicht freigegebene Antrag ausreichend. Die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Dienstreiseantrag

A1-Bescheinigung für Beamte

Lehrveranstaltungen während einer Dienstreise

Reisekostenabrechnung

Weiterführende Formulare finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/index.html

Gern können Sie sich auch an den Checklisten des Dekanats orientieren.

Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Kostenerstattung beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt an dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende bei allen Inlandsdienstreisen ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetztes misst. Fahrt‐ und Flugkosten: Bahnfahrten in Klasse 1 dürfen nur bei einer reinen Fahrzeit von mindestens 2 Stunden (ohne Zubringerzeiten von der Hauptabfahrstelle) gebucht werden. Ansonsten werden nur Fahrten in der 2. Klasse erstattet. Bei Flügen werden Business‐Flight‐Buchungen ab 6 Std. übernommen. Übernachtungsgeld kann nur für notwendige Übernachtungen gewährt werden.