Ich habe gehört, dass man eine nicht bestandene Sprachpraxisklausur nicht durch die anderen Prüfungsnoten ausgleichen kann, sondern dann automatisch durchgefallen ist. Stimmt das?
Nein, im Gegensatz zu den Staatsexamensstudiengängen stimmt das für die Magisterprüfungen nicht. Es gibt in den Magisterprüfungen keine reine "Sprachpraxisklausur", sondern eine Klausur, in der sowohl ein Übersetzungstext als auch eine fachliche Fragestellung bearbeitet werden müssen. Innerhalb dieser Klausur kann eine schlechte Übersetzungsleistung mit einer guten fachlichen Leistung ausgeglichen werden (und umgekehrt).