Werden im Ausland erbrachte Leistungspunkte (ECTS-Punkte, credit points) hier vollständig angerechnet?
Nicht unbedingt. Bei einem Hochschulwechsel sowohl im Inland als auch im Ausland werden zwecks Leistungsanrechnung nicht einfach nur ECTS-Punktzahlen verglichen. Vor der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird eine so genannte Gleichwertigkeitsprüfung vorgenommen. Ziel ist es festzustellen, ob die Leistungen, die man an einer anderen Universität erbracht hat, dem Profil des Studiengangs entsprechen, auf den diese Leistungen angerechnet werden sollen. Die detaillierten Modulbeschreibungen der Studienordnung erleichtern diese Gleichwertigkeitsprüfung. Bei Austauschvereinbarungen mit ausländischen Partnerhochschulen wird vor der Abreise in einem detaillierten Learning Agreement festgelegt, welche Module zu belegen sind, damit nach der Rückkehr an die Heimathochschule die komplette Anrechnung gewährleistet ist und kein Zeitverlust im Studium entsteht.