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An wen muss ich mich wenden, um im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen?

Bitte gehen Sie nach Ihrem Auslandsstudium mit allen dort erhalten Studiennachweisen (Studienbuch, Scheine, Anerkennungen, etc.) und den von Ihnen dafür angefertigten Leistungsnachweisen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) zu den jeweiligen Modulbeauftragten. Die Modulbeauftragten sollen im Ausland erbrachte Studienleistungen großzügig anerkennen. Für die Umrechnung der Noten haben sie spezielle Tabellen. Gehen Sie mit den Modulanerkennungen (nur ganze Module, keine Anerkennungen von ModulTEILprüfungen!) anschließend ins Prüfungsbüro, wo Ihre Leistungen in Campus-Management eingetragen werden.

Falls Sie sich (bei einem Auslandsstudium im 5. Semester) eine Lehrveranstaltung mit 8 LP (Hauptseminar) anerkennen lassen wollen, müssen Sie sich mit der Hausarbeit an eine/n Professor/in des jeweiligen Fachgebietes wenden, der/die die Hausarbeit und damit die Lehrveranstaltung anerkennt. Auslandssemester erfordern eine genaue Zeitplanung im Vorfeld, da viele Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester, sondern nur in einem einjährigen Turnus angeboten werden.

Achtung: Falls Sie sich keine ganzen Module, sondern nur ModulTEILleistungen anerkennen lassen wollen, dürfen Sie sich keinesfalls über Campus Management für die zweite, an der FU zu besuchende, Lehrveranstaltung anmelden (dies ist in Campus Management nicht vorgesehen, und es verursacht daher im Prüfungsbüro erheblichen Aufwand, die Anmeldung wieder rückgängig zu machen). Bitte melden Sie sich stattdessen bei dem/der Kursleiter/in persönlich an und lassen Sie sich am Ende des Semesters in Papierform die Teilnahme und die Prüfungsleistung bestätigen. Gehen Sie damit dann bitte zu dem/der zuständigen Modulbeauftragten, der/die Ihnen dann das gesamte Modul anerkennen wird.