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§ 9 Wahlen und Abstimmung

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst.

Ein Mitglied kann maximal ein anderes Mitglied vertreten.

Die vertretenen Mitglieder haben dem Vorstand acht Tage vor der Mitgliederversammlung anzuzeigen, durch wen sie sich vertreten lassen.