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§ 4 Kapitelmitgliedschaft

(1) Kapitelmitglied kann jede natürliche Person werden, die das Fach Angewandte Literaturwissenschaft studiert hat, und jede Person oder Institution, die sich als deren Freund und Förderer im Sinne unserer Zwecke erachtet. Darüber hinaus kann die Kapitelmitgliederversammlung über die Aufnahme weiterer Kapitelmitglieder entscheiden.

(2) Die Kapitelmitgliedschaft endet mit Tod, Erlöschen des Kapitels, Austritt oder Ausschluss vom Kapitel oder der Ernst-Reuter-Gesellschaft.

(3) Der Austritt aus dem Kapitel kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss vor Jahresende dem Kapitelvorstand und der ERG-Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden.

(4) Der Kapitelvorstand kann den Ausschluss eines Kapitelmitglieds beschließen. Im Falle eines Widerspruchs entscheidet die Kapitelmitgliederversammlung endgültig.

(5) Die Mitgliedschaft in der Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e.V. bleibt von dem Austritt und Ausschluss aus dem Kapitel FREUNDE DER ANGEWANDTEN LITERATURWISSENSCHAFT unangetastet.