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Informationen für Studienfachberatungen

(vor)letzter Prüfungsversuch, neue Übersichtsseite der Fachberatungen, Umschreibungen auslaufende Versionen, Auslaufende Studienordnungen, Negativanrechnungen, affine Module

22.09.2025

BA-MA-2

BA-MA-2

  1. (vor)letzter Prüfungsversuch
  2. neue Übersichtsseite der Fachberatungen
  3. Umschreibungen auslaufende Versionen
  4. Auslaufende Studienordnungen
  5. Negativanrechnungen
  6. affine Module

vor(letzter) Prüfungsversuch

Gemäß Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) und den Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) am FB PhilGeist erhalten Studierende für Modulprüfungen insgesamt 4 Versuche. Ist der 4. Versuch nicht bestanden, gilt das gesamte Modul als endgültig nicht bestanden. Handelt es sich beim Modul um ein Pflichtmodul, so ist auch ein Abschluss im gesamten Studiengang nicht weiter möglich.

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) erteilt jedoch Auflagen, unter denen der endgültig letzte Prüfungsversuch durchgeführt werden muss.

1. Nach nicht-Bestehen des 3. Prüfungsversuchs muss ein Informationsschreiben an die Studierenden versendet werden. Dieses Schreiben weist auf Beratungsangebote der FU und des Fachbereichs hin. Die Studierenden können eigentständig entscheiden, ob Sie an einer Beratung teilnehmen und müssen keinen Nachweis erbringen.

Sollten die Studierenden sich gegen einen Besuch der Studienfachberatung entscheiden, so ist der 4. Versuch der letzte Prüfungsversuch. Dieser muss gem. BerlHG von 2 Prüfenden durchgeführt bzw. abgenommen werden. Sollten im Modul unterschiedliche Prüfungsformen durch die SPO erlaubt sein, so wird dazu geraten, den letzten Versuch als mündliche Prüfung durchzuführen.

2. Ebenfalls Teil des Informationsschreibens ist der Hinweis auf die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Studienfachberatung einmalig pro Modul einen 5. Prüfungsversuch zu erhalten. Diese Beratung muss vor dem 4. Prüfungsversuch stattfinden. Bei Teilnahme ist der 4. Versuch nun der "neue vorletzte" Versuch und kann von einer prüfenden Person durchgeführt werden, erst der "neue letzte", 5. Versuch muss von zwei Prüfenden abgenommen werden.

Inhaltlich gibt es keine Vorgaben für dieses Beratungsgespräch, es muss aber ein (Ergebnis-)Protokoll angefertigt werden. Nach Eingang des Protokolls im Prüfungsbüro wird ein weiterer Versuch im Campus Management angelegt. Erst dann ist die Durchführung des 5. Prüfungsversuchs möglich.

Das Prüfungsbüro bittet daher um zeitnahe Meldung von Studierenden, die den 3. Prüfungsversuch ohne Erfolg beendet haben, damit das Informationsschreiben schnellstmöglich verschickt werden kann.
Das Prüfungsbüro führt ebenfalls in regelmäßigen Abständen Abfragen durch.

Neue Übersichtsseite Studienfachberatungen

Eine Website mit allen Studienfachberatungen des Fachbereichs finden Sie nun hier bzw. unter „Studium und Lehre“ auf der Website des Fachbereichs.

Umschreibungen auslaufende Versionen

Zum WS 26/27 werden die inzwischen ausgelaufenen Versionen aller Studiengänge am Fachbereich endgültig aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen gelöscht und die Studierenden erhalten in den nächsten Wochen eine Benachrichtigung, dass sie zur Rückmeldung zum WS 26/27 entscheiden müssen, ob sie 1. einen Versionswechsel in die aktuelle Studiengangsversion oder 2. eine Exmatrikulation vornehmen möchten.

Versionswechsel können im Prüfungsbüro beantragt werden.
Da es sich dabei teilweise um sehr alte Studiengangsversionen handelt, ist es möglich, dass das Prüfungsbüro die Studierenden zuerst an die Studienfachberatungen verweist, da keine pauschalen Anerkennungsempfehlungen vorliegen. Hier müssten Sie bitte individuell einschätzen, welche der bereits erbrachten Leistungen in der neuen Version anrechenbar sind. Teilnahme- und Prüfungsnachweise müssen für diese bereits im System erfassten Leistungen nicht eingereicht werden.

Auslaufende Studienordnungen

Neue SPO-Versionen ab WS 25/26:

  • MA Sprachwissenschaft (d-Ordnung), c-Ordnung läuft aus zum SoSe 2028
  • MA Angewandte Literaturwissenschaft (b-Ordnung), a-Ordnung läuft aus zum SoSe 2028

Außerdem wird vollständig eingestellt:

  • EinS@FU (keine Neuzulassungen zum Wintersemester 25/26)

Bitte beraten Sie die Studierenden, die in diesen Versionen eingeschrieben sind hinsichtlich ihres Abschlusses bzw. eines Versionswechsels. Der Abschluss nach diesen Ordnungen ist nach Auslaufen nicht mehr garantiert und möglicherweise werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten.

Negativanrechnungen

Bitte beachten Sie bei der Bearbeitung von Anerkennungsempfehlungen, dass Negativanrechnungen verpflichtend existieren. Nicht bestandene Prüfungsversuche müssen ebenfalls Teil der Empfehlungen sein, wenn Ihnen diese vorliegen. Dies gilt auch für Module, die Sie als erfolgreich abgelegt anrechnen lassen.

Affine Module

Die neuen Studien- und Prüfungsordnungen sehen häufig affine Module vor. Das Prüfungsbüro möchte daher über den aktuellen Umgang informieren:

  • Belegung der affinen Module an der FU: Hier gibt es Kontingentvereinbarungen, die Studierenden sollten sich daher an das Prüfungsbüro ihres Kernfachs wenden. Weitere Informationen haben wir hier gesammelt. In diesem Fall ist keine Anerkennungsempfehlung notwendig.
  • Belegung der affinen Module an externen Einreichungen/im Ausland usw.:

Folgende Vorgehensweisen sind möglich:
- "Zusammensetzung" des Moduls: Belegung von verschiedenen Veranstaltungen mit anschließender Kombination für ein affines Modul im Umfang von 5 oder 10 LP

- Bewertung (benotet/BE): Hier muss sich die Anrechnung nach der erbrachten Leistung richten. Wurde eine differenziert bewertete Leistung erbracht, so erhält auch das affine Module diese Benotung, wurde eine undifferenzierte Modulprüfung (BE) erbracht, so erhält auch die angerechnete Leistung die Bewertung BE; musste keine Prüfung erbracht werden, so muss der Umfang der anzurechnenden Veranstaltungen entsprechend größer sein, um die LP zu erreichen.
Bitte reichen Sie auch hier die der Anrechnung zugrunde liegenden Nachweise beim Prüfungsbüro ein, da wir diese archivieren.

Vorlesungsverzeichnis
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