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Informationen für Lehrende und Prüfende

(vor)letzter Prüfungsversuch, Notenverbesserung, Nachteilsausgleich, Kontingentvereinbarungen, Prüfungsantritt, Bewertungsfristen, Übersichtsseite der Studienfachberatungen, Prüfungsformen, Zeichenbegrenzung BA/MA, Stabsstelle Kompetenzenwicklung

22.09.2025

Informationen für Lehrende und Prüfende

Informationen für Lehrende und Prüfende

  1. (vor)letzter Prüfungsversuch
  2. Notenverbesserung
  3. Nachteilsausgleich
  4. Kontingentvereinbarungen
  5. Prüfungsantritt
  6. Bewertungsfristen
  7. Übersichtsseite der Studienfachberatungen
  8. Prüfungsformen
  9. Zeichenbegrenzung BA/MA-Themen
  10. Stabsstelle Kompetenzenwicklung Wissenschaftliches Arbeiten

(vor)letzter Prüfungsversuch

Gemäß Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) und den Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) am FB PhilGeist erhalten Studierende für Modulprüfungen insgesamt 4 Versuche. Ist der 4. Versuch nicht bestanden, gilt das gesamte Modul als endgültig nicht bestanden. Handelt es sich beim Modul um ein Pflichtmodul, so ist auch ein Abschluss im gesamten Studiengang nicht weiter möglich.

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) erteilt jedoch Auflagen, unter denen der endgültig letzte Prüfungsversuch durchgeführt werden muss.

1. Nach nicht-Bestehen des 3. Prüfungsversuchs muss ein Informationsschreiben vom Prüfungsbüro an die Studierenden versendet werden. Dieses Schreiben weist auf Beratungsangebote der FU und des Fachbereichs hin. Die Studierenden können eigenständig entscheiden, ob Sie an einer Beratung teilnehmen und müssen keinen Nachweis erbringen.

Sollten die Studierenden sich gegen einen Besuch der Studienfachberatung entscheiden, so ist der 4. Versuch der letzte Prüfungsversuch. Dieser muss gem. BerlHG von 2 Prüfenden durchgeführt bzw. abgenommen werden. Sollten im Modul unterschiedliche Prüfungsformen durch die SPO erlaubt sein, so wird dazu geraten, den letzten Versuch als mündliche Prüfung durchzuführen.

2. Ebenfalls Teil des Informationsschreibens ist der Hinweis auf die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Studienfachberatung einmalig pro Modul einen 5. Prüfungsversuch zu erhalten. Diese Beratung muss vor dem 4. Prüfungsversuch stattfinden. Bei Teilnahme ist der 4. Versuch nun der "neue vorletzte" Versuch und kann von einer prüfenden Person durchgeführt werden, erst der "neue letzte", 5. Versuch muss von zwei Prüfenden abgenommen werden.

Den Teilnahmenachweis müssen die Studierenden beim Prüfungsbüro einreichen, wo ein 5. Versuch technisch angelegt werden kann. Erst dann ist die Durchführung einer 5. Prüfung möglich.

Das Prüfungsbüro bittet daher um zeitnahe Meldung von Studierenden, die den 3. Prüfungsversuch ohne Erfolg beendet haben, damit das Informationsschreiben schnellstmöglich verschickt werden kann.
Das Prüfungsbüro führt ebenfalls in regelmäßigen Abständen Abfragen durch

Notenverbesserung

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der FU Berlin keine Notenverbesserung vorgesehen ist. §20(5) besagt: "Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden."

Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf nachteilsausgleichende Regelungen stellen. Hier müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Im Anschluss erhalten die Studierenden eine Bestätigung durch den Prüfungsausschuss, die die gewährten Regelungen auflistet. Bitte akzeptieren Sie in Ihren Veranstaltungen nur solche bereits bestätigten Nachteilsausgleiche. Ein einfaches Attest oder das Empfehlungsschreiben der Beratungsstelle "barrierefrei" sind nicht ausreichend. Gleichzeitig müssen keine weiteren Nachweise vorgelegt werden, wenn die nachteilsausgleichenden Regelungen vom Prüfungsausschuss bestätigt wurden. Bitte fordern Sie daher auch keine weiteren Atteste/Nachweise individuell an, sondern erkundigen sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro.

Kontingentvereinbarungen mit anderen Fachbereichen

Studierende aus anderen Fachbereichen oder Fächern, die ihre affinen Module mit einer Lehrveranstaltung des FB PhilGeist erbringen möchten, müssen sich zuerst in den zuständigen Prüfungsbüros melden. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf unserer Informationsseite.
Bitte akzeptieren Sie daher keine Studierenden, die sich außerhalb dieser Vereinbarung an Sie wenden. Die Kontingente werden von beiden beteiligten Fachbereichen/Fächern gepflegt und sollen sicherstellen, dass facheigene Studierende vorrangig Plätze erhalten.
Die nachträgliche Anmeldung der Lehrveranstaltungen sowie die Anerkennung der erbrachten Leistungen kann ansonsten nicht gewährleistet werden. Bitte achten Sie zu Beginn Ihrer Veranstaltungen auf eine korrekte Platzvergabe.

Prüfungsantritt

Die Themenausgabe bzw. die Vereinbarung einer Abgabefrist für schriftliche Prüfungsleistungen in Ihren Veranstaltungen gilt grundsätzlich als Prüfungsantritt. Bitte tragen Sie die Prüflinge im Campus Management-System daher nicht pauschal (als gesamten Kurs) als Ihnen zur Prüfung zugeordnet ein, sondern nehmen individuelle Eintragungen nach Vereinbarung von Thema und Abgabefrist vor.

Nicht eingereichte Leistungen gelten als nicht bestandener Prüfungsversuch, Sie können einen entsprechenden Hinweis bei der Eintragung des Fehlversuchs auswählen. Dies ist besonders wichtig, da die Studierenden im letzten Prüfungsversuch eine Beratung erhalten und die Prüfung gemäß Rahmenstudien- und Prüfungsordnung abweichend gestaltet werden muss. Nur wenn Sie die vorherigen Prüfungsversuche im System erfassen, kann das Angebot auch unterbreitet werden.

Bewertungsfristen Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie bei der Bewertung von Abschlussarbeiten (BA und MA), dass das Datum der Einreichung der Arbeit i.d.R. das Abschlussdatum auf den Abschlussdokumenten ist. Wenn Sie die von den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Bewertungsfrist deutlich überschreiten, führt dies regelmäßig zu Schwierigkeiten für die Studierenden, z.B. bei der Beantragung von Studienfinanzierungen oder Krankenkassenmitgliedschaften und zu erhöhtem Arbeitsaufkommen im Prüfungsbüro duch die häufigen Nachfragen der Studierenden oder Fristerinnerungen.

Wir möchten Sie daher dringend darum bitten, die vom Prüfungsbüro per Mail ausgegebene Frist einzuhalten. Einen Überblick über ausstehende Bewertungen zu Abschlussarbeiten können Sie sich im Campus Management über der Liste Ihrer Veranstaltungen verschaffen ("Abschlussarbeit/-prüfung").

Neue Übersichtsseite Studienfachberatungen

Eine Website mit allen Studienfachberatungen des Fachbereichs finden Sie nun hier bzw. unter „Studium und Lehre“ auf der Website des Fachbereichs

Prüfungsformen

Bitte achten Sie im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden und mit Blick auf die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen vermehrt darauf, die korrekten Prüfungsformen anzubieten und abzunehmen. Selbstverständlich liegt der korrekte Studienverlauf grundlegend in der Verantwortung der Studierenden. Trotzdem wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie in Ihren Veranstaltungen darauf hinweisen würden, dass nicht alle Studierenden im Raum pauschal die gleiche Prüfung ablegen können oder müssen. Da Ihre Veranstaltung für verschiedene Studiengänge angeboten werden kann und es selbst im gleichen Studiengang mehrere Versionen der Prüfungsordnungen gibt, kann es zu unterschiedlichen Prüfungsformen kommen.

Die Änderung einer Prüfungsform ist nachträglich nicht mehr möglich, da dies den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Auch nachteilsausgleichende Regelungen können keine Änderung der Prüfungsform erwirken. Sollten Sie versehentlich eine falsche Prüfungsform abgenommen haben und diese anschließend nicht ins System eintragen können, stellen Sie den betroffenen Studierenden bitte eine Prüfungsbescheinigung aus. Mit dieser können die Studienfachberatungen einschätzen, ob eine Anerkennung in einem Modul mit der abgelegten Prüfungsform möglich ist.

Zeichenbegrenzung BA/MA-Themen

Bitte achten Sie gemeinsam mit Ihren Prüflingen darauf, das Thema der Abschlussarbeit begrenzt zu halten. Zu viele Zeichen verursachen besonders auf den Abschlusszeugnissen Formatierungsprobleme und können nicht korrekt dargestellt werden. Hierbei möchten wir noch einmal auf die Abgrenzung von Thema und Titel hinweisen. Lediglich das Thema wird beim Prüfungsausschuss vorgeschlagen und von diesem bestätigt. Das Thema darf nach Ausgabe nicht geändert werden. Einen Titel können die Studierenden frei vergeben, dieser muss nicht beantragt werden und kann daher jederzeit verändert werden. Auf den Abschlussdokumenten wird das Thema aufgeführt, nicht der Titel.

Stabsstelle Kompetenzentwicklung Wissenschaftliches Arbeiten

An der Universitätsbibliothek, Abteilung: Digitale Lehr- und Lernservices ist die Stabsstelle Kompetenzentwicklung Wissenschaftliches Arbeiten angesiedelt, die u.A. Schulungsangebote anbietet.

Hierzu zählen insbesondere Angebote für Studierende zur Förderung der Schreibkompetenz, u.a. mit Blick auf genKI-Tools, einer wissenschaftlichen Zitierpraxis, insbesondere unter dem Blickwinkel der Plagiatsvermeidung, sowie zum Umgang mit und zur Einordnung von wissenschaftlichen Texten und Quellen. Diese Angebote können auch für Lehrveranstaltungen angefragt werden.

Vorlesungsverzeichnis
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