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Mündliche Habilitationsleistungen

Nachdem die schriftliche Habilitationsleistung vom erweiterten Fachbereichsrat angenommen wurde und dieser das Vortragsthema festgelegt hat, wird Ihnen die Entscheidung des Fachbereichsrats unverzüglich mitgeteilt. In der Regel findet der Vortrag, an den sich eine wissenschaftliche Aussprache anschließt, vierzehn Tage nach der Annahme der schriftlichen Habilitationsleistungen statt.

Der Vortrag, dessen Dauer maximal 45 Minuten beträgt, ist öffentlich. An der anschließenden wissenschaftlichen Aussprache nehmen die Mitglieder des erweiterten Fachbereichsrats und der Habilitationskommission teil. Der Dekan/die Dekanin leitet die Aussprache und kann Fragen aus der Öffentlichkeit zulassen.

 

Nach der wissenschaftlichen Aussprache berät der erweiterte Fachbereichsrat in nichtöffentlicher Sitzung über die mündlichen Habilitationsleistungen. Die Mitglieder Habilitationskommission, die dem erweiterten Fachbereichsrat nicht angehören, haben Rede- und Antragsrecht.

Vorlesungsverzeichnis
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