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Zusammensetzung der Promotionskommission

Nach Einreichung der fertiggestellten Dissertation setzt der Promotionsausschuss eine in der Regel fünfköpfige Kommission ein, die aus zwei Gutachter*innen – Ihnen und einem/einer weiteren Hochschullehrer*in – sowie drei weiteren Kommissionsmitgliedern besteht. Die Promovierenden sollen die potentiellen Mitglieder ihrer Kommission ansprechen und vorschlagen, der Promotionsausschuss bestellt die Kommission.