Entscheidung über Dissertation
Erst nach Ablauf der Auslagefrist darf die Promotionskommission über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation, die Zulassung zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation entscheiden.
Dazu trifft sich die Promotionskommission vor der angesetzten Disputation und entscheidet über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation.
Dabei ist zu beachten, dass das Prädikat „summa cum laude“ für die Dissertation nur dann vergeben darf, wenn die Arbeit von beiden Gutachter/innen mit „summa cum laude“ bewertet worden ist und die Dissertation vor der endgültigen Bewertung nicht zur Mängelbeseitigung und Wiedervorlage an die Doktorandin bzw. den Doktoranden zurückgegeben wurde.
Im Falle der Ablehnung der Dissertation erklärt die Promotionskommission die Promotion für nicht bestanden und begründet ihre Entscheidung.