Springe direkt zu Inhalt

Disputation

Die/der Vorsitzende der Promotionskommission bestimmt im Einvernehmen mit dem/der Promovend*in und den weiteren Kommissionsmitgliedern den Disputationstermin. Das Prüfungsbüro lädt im Auftrag die/den Promovend*in sowie die Kommissionsmitglieder zur Disputation ein.
Der Termin, die Uhrzeit sowie der Ort der Disputation sollten daher rechtzeitig der zuständigen Mitarbeiterin mitgeteilt werden.

Die Disputation soll innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden.
An der Disputation und der Beschlussfassung über die Benotung müssen alle Mitglieder der Kommission teilnehmen. Ist ein Mitglied verhindert, muss entweder ein neuer Termin vereinbart werden oder die Einsetzung eines Ersatzmitglieds beim Promotionsausschuss beantragt werden.

In der Disputation soll der/die Promovend*in die Fähigkeit zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachweisen. In einem halbstündigen Vortrag sollen die Ergebnisse der Arbeit präsentiert und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang dargestellt und erläutert werden. In der folgenden, zwischen 30 und 60 Minuten dauernden Aussprache verteidigt der/die Kandidat*in die Dissertation gegen Kritik und beantwortet die Fragen der Kommissionsmitglieder. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge beziehen. Dabei koordiniert die/der Vorsitzende der Promotionskommission die wissenschaftliche Aussprache und entscheidet über Vorrang und nötigenfalls Zulässigkeit von Fragen. Ebenfalls kann die der Vorsitzende nach der wissenschaftlichen Aussprache, Fragen der Öffentlichkeit zum Disputationsthema zulassen.
Im Anschluss bewertet die Promotionskommission in nicht öffentlicher Sitzung die Disputation. Bei der Bewertung der Disputation ist die Aussprache stärker zu gewichten als der Vortrag.

Sodann legt die Promotionskommission die Gesamtnote fest, dabei ist die Dissertation stärker zu gewichten als die Disputation. Das Prädikat mit Auszeichnung (summa cum laude) darf als Gesamtnote nur dann vergeben werden, wenn die Dissertation dieses Prädikat erhalten hat.

Bei der Festlegung der mit einfacher Mehrheit zu beschließenden Noten haben alle Mitglieder der Kommission gleiches Stimmrecht. Alle Abstimmungen über Leistungsbewertungen erfolgen offen und Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.