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Begutachtung und Auslagefrist

Nachdem die Mitglieder der Promotionskommission vom Promotionsausschuss eingesetzt wurden, erhalten Sie von der zuständigen Mitarbeiterin des Prüfungsbüros per Mail die Information über Ihre Bestellung. Der/Die Promovend*in wird Ihnen daraufhin ein Exemplar der Dissertation übergeben.
In Ihrem innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu erstellenden Gutachten sollten Sie die Stärken und Schwächen der Dissertation darlegen, die Bedeutung ihrer Ergebnisse im größeren Kontext des Fachs würdigen und etwaige Mängel bezeichnen. In Ihrer Gesamtbeurteilung müssen Sie eine Empfehlung für die Annahme der Arbeit, ihre Rückgabe zur Mängelbeseitigung oder ihre Ablehnung aussprechen. Empfehlen Sie die Annahme der Arbeit, müssen Sie auch deren Bewertung mit einem Prädikat gemäß § 10 der Promotionsordnung

  • mit Auszeichnung (summa cum laude)
  • sehr gut (magna cum laude)
  • gut (cum laude)
  • genügend (rite)

vorschlagen. Ihr Gutachten reichen Sie bitte mit Unterschrift im Original (gerne auch vorab per Mail) im Prüfungsbüro ein. Wir stellen es sowohl allen anderen Kommissionsmitgliedern wie auch der/dem Promovierenden zur Vorbereitung auf die Disputation zur Verfügung.
Sind beide Gutachten bei uns eingetroffen, beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer*innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs die Dissertation und die Notenvorschläge der Gutachter*innen einsehen sowie eine der Promotionsakte beizufügende schriftliche Stellungnahme abgeben dürfen. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei Wochen und verlängert sich in der vorlesungsfreien Zeit auf vier Wochen.