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Betreuung und Befürwortung eines Promotionsvorhabens

Jedes Promotionsvorhaben muss von einem/einer Fachvertreter*in betreut werden. Wenn Sie Hochschullehrer*in am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften sind oder das Betreuungsrecht gemäß § 6 Abs. 3 der Promotionsordnung erhalten haben, können Sie vom zuständigen Promotionsausschuss zum/zur Betreuer*in des Vorhabens bestellt werden. In begründeten Einzelfällen darf der Promotionsausschuss auch eine/n fachbereichsexterne/n Hochschullehrer*in mit dieser Aufgabe betrauen.
Die Promotionsordnung verlangt zusätzlich, dass jedes Promotionsvorhaben von mindestens einem/einer hauptberuflichen Hochschullehrer*in unseres Fachbereichs befürwortet werden muss. Sind Sie selbst hauptberufliche/r Hochschullehrer*in am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften, bedarf es nur der Betreuungserklärung. Gehören Sie jedoch dieser Personengruppe nicht an, ist Ihre Zusage allein nicht hinreichend. Ein/e hauptberufliche/r Hochschullehrer*in unseres Fachbereichs muss das Promotionsvorhaben befürworten Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, spricht der zuständige Promotionsausschuss die Zulassung aus und bestellt gleichzeitig den/die Betreuer*in.