Zulassung zum Habilitationsverfahren
Sie können jederzeit den Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren einreichen. Bitte beachten Sie aber, dass über die Zulassung zum Habilitationsverfahren der Fachbereichsrat entscheidet, der nur in der Vorlesungszeit tagt.
Bitte vereinbaren Sie vor Einreichung der Unterlagen einen Termin beim Prodekan für Forschung.
Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist an die Dekanin/den Dekan zu richten und mit den folgenden Unterlagen bei Mandy Böttcher einzureichen:
- Zeugnis und Urkunde der Staats- oder Hochschulprüfung
- Promotionsurkunde
- Lebenslauf mit den Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang
- Habilitationsschrift (5 Exemplare)
- 3 Themenvorschläge mit jeweils kurzen Erläuterungen (die Themen dürfen nicht im Zusammenhang mit der Habilitationsschrift oder der Dissertation stehen)
- Nachweis der durchgeführten Lehrveranstaltungen
- Bericht von mind. einer durchgeführten Lehrveranstaltung
- Dissertation (1 Exemplar)
- Publikationsverzeichnis
- Erklärung über abgeschlossene oder schwebende Habilitationsverfahren
- Vorschlag von möglichen Mitgliedern für die Habilitationskommission
Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben, entscheidet der Fachbereichsrat über den Zulassungsantrag. Lässt der Fachbereichsrat Sie zum Habilitationsverfahren zu, bestellt er gleichzeitig die Mitglieder der Habilitationskommission.