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Zuerkennung der Lehrfähigkeit

Hat der erweiterte Fachbereichsrat sowohl die schriftliche wie die mündlichen Habilitationsleistungen anerkannt, fasst er einen Gesamtbeschluss, mit dem Ihnen die Lehrbefähigung für das Habilitationsfach zuerkannt wird. Sie erhalten anschließend eine Urkunde über die Zuerkennung der Lehrbefähigung.