Erteilung der Lehrbefugnis
Zusätzlich zur Lehrbefähigung können Sie die Verleihung der Lehrbefugnis beantragen. Mit Zuerkennung der Lehrbefugnis werden Sie Privatdozent*in unseres Fachbereiches. Damit sind Sie korperatives Mitglied der Freien Universität Berlin und verfügen über Prüfungs- und Wahlrechte, haben aber auch die Verpflichtung zur Titellehre.
In dieser Eigenschaft müssen Sie pro Semester eine Semesterwochenstunde lehren. Die Privatdozent*innen unseres Fachbereichs kommen dieser Verpflichtung normalerweise dadurch nach, dass sie alle zwei Semester eine zweistündige Lehrveranstaltung anbieten.