Habilitationskommission
Der Kommission gehören mindestens 3, höchstens 7 stimmberechtigte Mitglieder (Professor*innen oder habilitierte Mitglieder) an.
Ein/e akademische Mitarbeiter*in, sowie ein/e Student*in wirken beratend mit.
Die Habilitationskommission bestellt in ihrer ersten Sitzung die Gutachter*innen für die Habilitationsschrift. Davon muss mindestens ein/e Gutachter*in Mitglied der Kommission sein und ein/e Gutachter*in nicht der Freien Universität Berlin angehören.
Zusätzlich bestimmt die Kommission ein Mitglied für das didaktische Gutachten, welches die Lehrtätigkeit des/der Habilitand*in beurteilt.
Sie prüft die eingereichten Vorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag und soll sie zurückweisen und andere verlangen, wenn die Vorschläge untereinander, mit dem Thema der schriftlichen Habilitationsleistungen oder dem Thema der Dissertation in einem engen Zusammenhang stehen.
In der zweiten Sitzung der Habilitationskommission, entscheidet sie unter Einbeziehung der Gutachten, ob sie dem erweiterten Fachbereichsrat die Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift empfiehlt.
Empfiehlt die Kommission die Annahme der Habilitationsschrift, so schlägt sie gleichzeitig dem erweiterten Fachbereichsrat eines der drei von dem/der Kandidat*in zur Auswahl eingereichten Themen für den wissenschaftlichen Vortrag vor.
Ferner legt sie dem erweiterten Fachbereichsrat das didaktische Gutachten über die Lehrtätigkeit des/der Habilitand*in vor. Dieses Gutachten wird bei der Entscheidung des erweiterten Fachbereichsrats über die Zuerkennung der Lehrbefähigung berücksichtigt.