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Jährliche Verlängerung des Studienplatzes im Promotionsstudium ‚Literaturwissenschaftliche Studien - Literary Studies‘

Die jährliche Verlängerung des Studienplatzes dient der Qualitätssicherung des strukturierten Promotionsprogramms, der Betreuungsleistungen innerhalb der Graduiertenschule und der Promotionsarbeit. Sie sorgt zudem für eine einheitliche Wahrnehmung der Bewertungskriterien und Angebote der Graduiertenschule bei allen am Verfahren Beteiligten.

Verpflichtende Schritte zur Verlängerung des Promotionsplatzes an der FSGS

Das gemeinsame Gespräch des*der Doktorand*in mit allen Mitgliedern des Betreuungsteams ist ein verpflichtender Bestandteil des Verlängerungsprozesses. Beim Teamgespräch sollten unbedingt alle Betreuungspersonen anwesend sein, um sicherzustellen, dass eine gemeinsame Absprache über das weitere Vorgehen und mögliche konzeptionelle Neuausrichtungen getroffen wird. Es sollte entweder zum Ende des Wintersemesters (bis spätestens 30.03.) oder zum Ende des Sommersemesters (bis spätestens 30.09.) stattfinden. Termine dafür werden von den Doktorand*innen mit den Betreuer*innen vereinbart, die Sitzungen können auch virtuell durchgeführt werden (Webex, Adobe Connect, etc.). Die Geschäftsstelle berät und unterstützt gerne. Sollte kein gemeinsamer Termin zustande kommen, melden Sie sich bitte zeitnah in der Geschäftsstelle.

Das Gespräch sollte folgende Aspekte klären:

  • Stand der Arbeit an der Dissertation
  • Abstimmung über Inhalt, Methode, theoretischen Ansatz der Arbeit; ggf. Identifizierung von Differenzen
  • Absprachen über den Arbeitsplan für das kommende Jahr (einschließlich Besuch von Tagungen, Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Auslandsaufenthalte zu Studien- und Forschungszwecken, geplante Publikationen, Nutzung des Kursangebots der DRS u.a.)
  • Falls notwendig: Benennung von Problemen und gemeinsame Suche nach Lösungsvorschlägen & Empfehlungen an die Geschäftsstelle / den Vorstand der Graduiertenschule bzw. die Direktorin

Für den Verlängerungsantrag nach zwei Jahren außerdem:

  • Vereinbarungen zum Abgabetermin
  • Vorschläge zur Zusammensetzung der Kommission
  • Erste Gedanken zur Phase nach Abgabe der Arbeit (Finanzierung, Praktika etc., ggf.: berufliche Entwicklung nach Abschluss des Promotionsstudiums, Publikation der Arbeit)

In Absprache mit dem Betreuungsteam erstellt der*die Doktorand*in eine Arbeitsprobe. Gemeint sind:

  • eine kommentierte Gliederung der Dissertation
  • bereits geschriebene Kapitel oder Kapitelteile der Dissertation
  • eine kommentierte Liste der gelesenen und ausgewerteten Literatur
  • ein schematischer Zeitplan für das kommende Jahr.

Die Arbeitsprobe schickt der*die Doktorand*in rechtzeitig vor dem Gesprächstermin per E-Mail an alle Mitglieder des Betreuungsteams. Die Dokumente sind die Grundlage für das gemeinsame Gespräch. Die Arbeitsprobe muss nicht in der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Der*die Doktorand*in füllt das Formular zum Arbeitsbericht (Word) aus und schickt es rechtzeitig vor dem Gesprächstermin per E-Mail an alle Mitglieder des Betreuungsteams, damit die Betreuer*innen sich einen Überblick über die Aktivitäten des vergangenen Jahres verschaffen können. Nach dem Gespräch ergänzt der*die Doktorand*in den Punkt „Ergebnisse des gemeinsamen Betreuer*innengesprächs“ und reicht den Arbeitsbericht bis zum bis zum 30.03. / 30.09. in der Geschäftsstelle ein.

Die Betreuer*innen füllen nach dem gemeinsamen Beratungsgespräch das Formular für das Votum (PDF) aus.

Das Votum sollte der Geschäftsstelle kurz nach dem Teamgespräch vorliegen. Die Voten werden von der Geschäftsstelle vertraulich behandelt. Anderen Mitgliedern des Betreuungsteams werden Voten nur dann zur Kenntnis gegeben, wenn die ausstellende Betreuer*in informiert und einverstanden ist.

Keine Nachrichten sind gute Nachrichten: Sollten Dokumente für den Verlängerungsprozess fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie nichts von uns hören, läuft der Verlängerungsprozess, ohne dass Sie etwas tun müssen.

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