Navigation/Menü: Links auf weitere Seiten dieser Website sowie Banner
Bewerbungsmodalitäten für konsekutive und nicht konsekutive Masterstudiengänge
Die Bewerbungsfrist für den Weiterbildenden postgradualen Masterstudiengang Editionswissenschaft musste kurzfristig auf den 30. April vorverlegt werden. Im Falle einer Bewerbung, kann das Bachelorzeugnis bis zum Beginn des Wintersemesters nachgereicht werden. Für die Bewerbung genügt ein transcript of records (Nachweis von 2/3 der für den Abschluss erforderlichen Prüfungsleistungen).
Weitere Informationen
-Für deutsche und ausländische Bewerberinnen und Bewerber-
Wenn Sie sich an der Freien Universität Berlin für einen konsekutiven oder nicht konsekutiven Masterstudiengang bewerben möchten, benutzen Sie bitte das Formular am Ende dieser Seite. Alle wichtigen Informationen (wie z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Studienziele, Studienaufbau, Zulassungsbeschränkung und die Studien- und Prüfungsordnungen) finden Sie unter
www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/master/ma-studiengaenge/index.html.
Hier finden Sie auch unter der Rubrik "Kenndaten" die Bewerbungsfristen für den Studiengang.
Bitte beachten Sie: Für weiterbildende Masterstudiengänge gelten andere Bewerbungsfristen. Näheres dazu finden Sie unter den entsprechenden Links auf der o.g. Website.
Die Studienplätze werden nach den Vorschriften des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes vergeben. 20 % der Plätze werden nach Wartezeit und 80 % nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. Innerhalb der Teilquote von 80% können auch Bewerber/innen (befristet) zugelassen werden, die ihren ersten Studienabschluss noch nicht erhalten haben. In diesem Fall muss ersatzweise ein aktueller Leistungsnachweis (Transcript of Records) eingereicht werden. An der Freien Universität Berlin immatrikulierte Studierende können statt des Transcript of Records eine Bescheinigung des für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüros einreichen, aus der der aktuelle Leistungsstand sowie die vorläufige Durchschnittsnote hervorgehen. Grundsätzlich gilt, dass mindestens zwei Drittel der im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen bewertet sein müssen.
Sie sollten sich nur für einen Masterstudiengang bewerben, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss entweder bis zur Immatrikulation oder spätestens im Laufe des 1. Fachsemesters erhalten!
Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung sorgfältig aus und fügen Sie die auf dem Formular genannten Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien bei. Wenn Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie zusätzlich von einem offiziellen Übersetzer angefertigte Übersetzungen des Abschlusszeugnisses sowie der Fächer- und Notenübersicht einreichen. Einige Masterstudiengänge verlangen zusätzlich bestimmte Englischkenntnisse oder Kenntnisse anderer Fremdsprachen. Informationen darüber finden Sie ebenfalls unter dem o.g. Link bei den entsprechenden Studiengängen.
Anträge, die unvollständig sind oder erst nach dem Bewerbungsschluss ankommen, werden umgehend an die Bewerber/innen zurückgeschickt und sind vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsadresse finden Sie auf den Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden frühestens Ende September verschickt.
Antrag auf Zulassung: Antrag auf Zulassung
Telefonische Auskünfte:
Info-Service der Freien Universität Berlin Tel.: (030) 838- 70000
E-Mail : info-service@fu-berlin.de
Öffnungszeiten : siehe Info-Service






