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Informationen zur Abschlussphase

Abgabe der Arbeit

Abgabe der Arbeit
Bildquelle: FSGS

Disputation von Agnieszka Hudzik

Disputation von Agnieszka Hudzik
Bildquelle: FSGS

Disputationsvortrag von Ana-Maria Schlupp

Disputationsvortrag von Ana-Maria Schlupp
Bildquelle: FSGS

Administrative Unterstützung und Zuständigkeiten

  • Für den Abschluss Ihrer Promotion (Einreichung der Dissertation und die Disputation) sind die Prüfungs-/Promotionsbüros der Fachbereiche zuständig, an denen Sie zur Promotion zugelassen sind. Für die meisten FSGS-Promovierenden ist das Prüfungsbüro des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften zuständig.
    Die Geschäftsführung der FSGS berät Sie gern in allen Fragen zum Abschluss des Studiums, rechtsverbindliche Informationen erhalten Sie jedoch nur von den Prüfungs-/Promotionsbüros.
  • Für den Abschluss des Promotionsstudiengangs „Literary Studies“ an der FSGS ist die Geschäftsstelle der FSGS zuständig. Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie das Programm Certificate und das Transcript of Records. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das Curriculum der FSGS vollständig absolviert haben.
  • Weitere Unterstützung während der Abschlussphase erhalten Sie von der DRS, der HGS oder der TU, die gezielt Kurse für Promovierende in der Abschlussphase anbieten.

Einreichung der Dissertation

Die Dissertation wird beim Fachbereich über das zuständige Promotions- oder Prüfungsbüro eingereicht. Die Formalia (Anzahl der Ausfertigungen, eidesstattliche Versicherung etc.) sind in den Promotionsordnungen geregelt.

Auswahl der Gutachter*innen / der Kommission

Die Zusammensetzung der Kommission ist in den jeweiligen Promotionsordnungen geregelt. In der Regel besteht die Kommission aus 5 Mitgliedern:

  • den beiden Gutachter*innen,
  • mindestens zwei weiteren Hochschullehrer*innen,
  • einer*m promovierten akademischen Mitarbeiter*in.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz können nur hauptberufliche, emeritierte oder pensionierte Hochschullehrer*innen der Freien Universität Berlin übernehmen

  • mindestens ein*e Gutachter*in muss hauptberufliche eine Professur am Fachbereich innehaben
  • mindestens ein*e Gutachter*in muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören
  • der Kommission soll nicht mehr als ein*e Hochschullehrer*in angehören, die*er entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden ist

Wichtig ist, dass Sie die Zusammensetzung der Kommission im Vorfeld mit der Person besprechen, die die Erstbetreuung Ihres Projekts übernimmt.

Ihr Vorschlag zur Kommissionszusammensetzung wird zusammen mit der Dissertation eingereicht. Ein Disputationstermin muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Sobald der Promotionsausschuss die Kommission bestätigt hat, werden Sie sowie alle Kommissionsmitglieder schriftlich (in der Regel per E-Mail) darüber informiert. Nach Erhalt der Kommissionsbestätigung senden oder übergeben Sie Ihre Dissertation an die Mitglieder der Kommission.

Begutachtung der Promotion und Auslagefrist

Den Gutachter*innen steht eine zehnwöchige Begutachtungsfrist zu. Sobald die Gutachten eingegangen sind, werden sie allen Kommissionsmitgliedern und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Nach Eingang beider Gutachten beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer*innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation und die Notenvorschläge Einsicht nehmen können. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei und während der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen. Die Auslagefrist ist unbedingt einzuhalten.

Disputation

Zur Vorbereitung der Disputation sollten Sie unbedingt mit Ihren Betreuenden sprechen. Anzuraten ist auch der Besuch von Disputationstrainings, die von der DRS / HRS / BUA / TU angeboten werden.

Die FSGS unterstützt Sie gern organisatorisch: Sie können den Seminarraum für Disputationen nutzen. Gläser, Saft und Wasser werden von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.

Eine Disputation dauert in der Regel 60–90 Minuten und besteht aus einem Vortrag, in dem Sie die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichem Zusammenhang darstellen und erläutern, und der Aussprache, in der Sie Ihre Dissertation gegen Kritik verteidigen und Fragen der Kommissionsmitglieder beantworten. Die Aussprache muss mindestens dreißig und kann höchstens sechzig Minuten dauern.

Im Anschluss an die Disputation wird die Note für die Disputation und die Gesamtnote festgelegt.

Die Disputation ist hochschulöffentlich, es sei denn Sie widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens mit der Einreichung Ihrer Dissertation eingereicht werden.

Zwischenzeugnis

Nach dem Eingang des Disputationsprotokolls erhalten Sie vom Prüfungs-/Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Promotionsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Doktortitel verliehen wurde. Auch den Titel „Dr. des.“ dürfen Sie nicht tragen.

Veröffentlichung der Dissertation

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens haben Sie die Pflicht, Ihre Dissertation zu publizieren. Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation erfolgen. Diese Frist kann auf Antrag vom Promotionsausschuss verlängert werden.

Die zu veröffentlichende Textfassung muss von den Gutachter*innen und der dem Promotionsausschuss vorsitzenden Person genehmigt werden. Dazu müssen Sie die Stellungnahme zur Druckfassung von Ihren Gutachter*innen beim Promotionsausschuss einreichen. Sie erhalten danach die schriftliche Druckgenehmigung vom Promotionsausschuss.

Die Anzahl der Druck- und der Pflichtexemplare ist in der Promotionsordnung geregelt.

Die Erfüllung Ihrer Publikationspflicht weisen Sie nach, indem Sie eine von der Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren in der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin, einer Abteilung der Universitätsbibliothek, einreichen.

Wenn Sie Beratung zu Druckkostenzuschüssen / Tantiemen brauchen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung.

Promotionsurkunde

Wenn Sie die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle über den Erhalt der Pflichtexemplare dem Prüfungsbüro vorlegen, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Mit der Urkunde wird Ihnen zeitgleich der akademische Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie übertragen.

Rückmeldung an die Geschäftsstelle

Bitte informieren Sie die FSGS-Geschäftsstelle über die Abgabe der Dissertation, das Datum der Disputation und das Ergebnis. Nach der Veröffentlichung bitten wir um die Zusendung eines Belegexemplars, wir stellen die Exemplare in unserer Vitrine in der Philologischen Bibliothek aus.

Zur Website Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
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