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Die ,Peira‘ des Eustathios Rhomaios

Kritische Edition mit adnotierter deutscher Übersetzung

 

Zusammen mit Dieter Simon (Berlin, Rechtshistoriker auf dem Gebiet Byzantinisches Recht) und Lorena Atzeri (Mailand, Rechtshistorikerin auf dem Gebiet Römisches Recht) besorgt Diether Roderich Reinsch (Berliner Byzantinistik) eine Neuausgabe mit deutscher Übersetzung und Kommentierung der Peira des Eustathios Rhomaios besorgt. Bei dieser Schrift handelt es sich im Wesentlichen um eine Kompilation von Prozessentscheidungen, die Eustathios Rhomaios als federführender Richter am Obersten Reichsgericht in Konstantinopel in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts gefällt und entprechend begründet hat. Verfasser ist ein nicht genannter Richter-Kollege des Eustathios, der viele Entscheidungen seines bewunderten Kollegen Eustathios wörtlich oder in Auszügen zitiert.

Die Peira ordnet den Stoff, wie in Rechtsbüchern üblich, unter Sachtiteln an (insgesamt 75 mit zusammen ca. 1050 Unterkapiteln). Das Werk ist abgesehen von einigen Fragmenten nur in einem einzigen Codex aus dem 15. Jahrhundert überliefert; die bisher einzige Ausgabe stammt von dem großen Rechtshistoriker Eduard Zachariä von Lingenthal (Leipzig 1856). Sie basiert auf einer für Zachariä angefertigten ziemlich fehlerhaften Abschrift des ziemlich fehlerhaften codex unicus. Eine Gesamtübersetzung gibt es bisher nicht.

 

Projektleiter: Diether R. Reinsch