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Promotion in Philosophie

Es gibt an der Freien Universität Berlin keinen Studiengang mit dem Studienabschluss "Dr. phil.". Die Promotion in Philosophie wird angestrebt im Rahmen einer persönlichen Vereinbarung mit einem habilitierten Hochschullehrer oder einer habilitierten Hochschullehrerin des Instituts, dem "Doktorvater" bzw. der "Doktormutter", der bzw. die sich zur Betreuung eines Promotionsvorhabens bereit erklärt. Wenn eine solche Erklärung vorliegt und die sonstigen in der Promotionsordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann die Eröffnung des Promotionsverfahrens jederzeit beantragt werden. Es werden keine Gebühren erhoben. Die Finanzierung des Promotionsstudiums obliegt dem Studenten bzw. der Studentin. Die Betreuer können bei der Suche nach Stipendien behilflich sein.

Voraussetzung für die Promotion ist ein mit einem Prädikatsexamen (mindestens "gut") abgeschlossenes wissenschaftliches Studium, wobei es sich nicht notwendigerweise um ein Philosophiestudium handeln muss.

Hier finden Sie die Promotionsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften.

Zuständig für die Eröffnung des Verfahrens ist das Prüfungsbüro II des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften.

Neben der klassischen Einzelpromotion in Philosophie bietet die Freie Universität Berlin in zunehmendem Maße strukturierte interdisziplinäre Promotionsprogramme im Rahmen von DFG-Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative und den Programmen der Dahlem Research School an, die innerhalb von zwei bzw. drei Jahren zur Promotion führen. Diese Programme ähneln den "PhD programs" nach angelsächsischem Vorbild. Sie umfassen eine enge fachliche Betreuung, intensive Schulungen des wissenschaftlichen Nachwuchses und gemeinsame inhaltliche Seminare. Es gibt ein kompetitives Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Ein Platz ist in der Regel mit einem Stipendium verbunden. Mehrere dieser Programme sind auch für philosophische Promotionsprojekte offen.