Informationen zu Promotionsverfahren
(Zeitliche) Planung von Disputationen, Reisekostenübernahme, Zugangsvoraussetzungen, Startpaket
17.07.2025
- (Zeitliche) Planung von Disputationen
- Reisekostenübernahme
- Zugangsvoraussetzungen
- Startpaket für Promovierende
(Zeitliche) Planung von Disputationen
Wir möchten Sie erneut daran erinnern, gemeinsam mit Ihren Promovierenden eine realistische Zeitplanung für die Disputation zu besprechen. In unserem letzten Newsletter haben wir bereits über wichtige Verfahrensschritte informiert, die zeitlich vor der Disputation gelangert sind und dringend bedacht werden müssen. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs (auch zu finden auf unseren Informationsseiten):
- Einreichung Dissertation inkl. Kommissionsvorschlag
- Prüfung des Kommissionsvorschlags, eventuell Änderungen nötig
- Bestätigung der Kommission durch den Promotionsausschuss und Versand der Dissertation an die gesamte Kommission
- 10 Wochen Begutachtungsfrist
- Eingang der Gutachten
- falls 2x summa (SCL) vergeben wurde: Bestätigung der Gutachten durch den Promotionsausschuss; dieser Schritt entfällt bei Verfahren nach der Änderungsordnung bzw. ab 2027)
- Benachrichtigung der Kommission über die Notenvorschläge, Ankündigung und Beginn der Auslagefrist
- Auslagefrist von 2 Wochen (Vorlesungszeit) oder 4 Wochen (vorlesungsfreie Zeit) Die Auslagefrist muss zwingend eingehalten werden.
- Ankündigung Disputationstermin (Datum, Zeit und Ort werden durch die Promovierenden und die Kommission festgelegt, das Prüfungsbüro informiert die Öffentlichkeit und lädt die Kommission offiziell ein)
- Durchführung der Kommissionssitzung und der anschließenden Disputation
Durch die Vielzahl der nötigen Bearbeitungsschritte und die damit einhergehenden Überprüfungen (und Nachfoderungen) ist eine präzise zeitliche Planung der Disputation schon vor Eingang der Gutachten nicht möglich. Bitte informieren Sie Ihre Promovierenden entsprechend und planen realistische Bearbeitungszeiten ein. Auch Verzögerungen bei der Einreichung der Notenvorschläge im Prüfungsbüro sollten Sie mit den Promovierenden direkt besprechen, um unrealistische Disputationsterminplanungen zu vermeiden.
Reisekostenübernahme
Am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften wurde im April 2019 per Dekanatsbeschluss festgehalten, dass eventuell anfallende Reisekosten für Teilnahmen von extern bestellen Kommissionsmitgliedern an Kommissionssitzungen und Disputationen von den Arbeitsbereichen getragen werden müssen.
Startpaket für Promovierende
Die Webseite „Startpaket für Promovierende“ ist jetzt online verfügbar, bitte informieren Sie angehende Promovierende entsprechend. Das Prüfungsbüro gibt bei Versand der Zulassungsbescheinigung außerdem einen Anhang aus, der zusätzliche FU-Ressources auflistet.