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Abrechnung von externen Druckkosten

News vom 22.10.2020

Angesichts der aktuellen Pandemie-Lage muss der Kopierraum bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Seit Mai 2020 besteht die Möglichkeit für alle aktuellen Doktorand*innen externe Kopier- und Druckkosten abzurechnen. 
Es gelten folgende Konditionen:

  • Der maximale Betrag, der pro Person abgerechnet werden kann beträgt 50€. 
  • Es können Belege von mindestens 10 EUR (also max. 5 Belegen/Person) abrechnet werden.

Bitte kleben Sie die Quittungen auf DIN A 4-Blättern und füllen Sie diesen Antrag aus. Alle Unterlagen sind gebündelt im Office der FSGS einzureichen.

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