Abrechnung von externen Druckkosten
News vom 22.10.2020
Angesichts der aktuellen Pandemie-Lage muss der Kopierraum bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Seit Mai 2020 besteht die Möglichkeit für alle aktuellen Doktorand*innen externe Kopier- und Druckkosten abzurechnen.
Es gelten folgende Konditionen:
- Der maximale Betrag, der pro Person abgerechnet werden kann beträgt 50€.
- Es können Belege von mindestens 10 EUR (also max. 5 Belegen/Person) abrechnet werden.
Bitte kleben Sie die Quittungen auf DIN A 4-Blättern und füllen Sie diesen Antrag aus. Alle Unterlagen sind gebündelt im Office der FSGS einzureichen.