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Durchführung von Promotionsverfahren am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften

Durchführung von Promotionsverfahren am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften ab 01.10.2021

Ab dem 01.10.2021 können Disputationen wieder in Präsenz (mit Zulassung der Hochschulöffentlichkeit) unter Beachtung der 3G-Regelung stattfinden. Bitte beachten Sie, dass je nach Infektionsgeschehen es wieder zu Änderungen kommen kann. Daher raten wir, die Disputation vorsorglich auch digital zu planen. (Stand: 12.01.2022)


Informationen für Promovierende (Stand: 12.01.2022)

  • Alle Dokumente können digital als PDF-Dateien bei der für Sie zuständigen Bearbeiterin eingereicht werden.
    Zeugnisse und Urkunden sind entweder im Original (nach vorheriger Terminvereinbarung) vorzulegen oder es ist eine beglaubigte Kopie per Post einzureichen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Zulassung durch den Promotionsausschuss. Die Zulassung wird Ihnen ebenfalls als PDF-Datei zugesandt. Die Studierendenverwaltung erhält diese in Kopie, damit Sie sich einschreiben können.
  • Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit können weiterhin digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung erhalten Sie die Genehmigung über die Verlängerung der Bearbeitungszeit. Sie wird Ihnen ebenfalls in digitaler Form zugesandt. Die Studierendenverwaltung erhält diese in Kopie, damit die Rückmeldung vollzogen werden kann.
  • Die Dissertation inkl. Immatrikulationsbescheinigung und Kommissionsvorschlag ist digital (alles per PDF-Dateien) einzureichen. Zusätzlich muss ein gedrucktes Belegexemplar entweder persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihrer zuständigen Bearbeiterin) oder postalisch eingereicht werden.
  • Die Bestätigung der Kommission wird nach Prüfung durch die Vorsitzende des Promotionsausschusses unterschrieben und Ihnen in digitaler Form zugesandt.
  • Die Kommissionsmitglieder werden in der Mail in CC gesetzt und erhalten gleichzeitig Ihre Dissertation (nur in digitaler Form). Gedruckte Exemplare sind von Ihnen selbstständig an die Kommissionsmiglieder zu verteilen.
  • Die Auslage Ihrer Dissertation erfolgt weiterhin digital.
  • Dafür benötigen wir zunächst von Ihnen eine Einwilligungserklärung, die per E-Mail erfolgen kann. Die Erklärung muss beinhalten, dass Ihre Dissertation und die Notenvorschläge kennwortgeschützt bei Box.FU für die Dauer der Auslage hinterlegt werden kann, sowie etwaige Stellungnahmen von Hochschullehrer*innen und promovierten Mitgliedern des Fachbereichs per E-Mail versendet werden dürfen.
  • Sobald beide Gutachten bei uns eingegangen sind, wird über die Homepage des Fachbereichs die Auslage Ihrer Dissertation und die Notenvorschläge Ihrer Gutachter*innen angekündigt.
  • Ihre Dissertation und die Notenvorschläge werden kennwortgeschützt bei Box.FU zur Einsichtnahme hochgeladen. Alle (promovierten) Fachbereichsmitglieder haben die Möglichkeit der Einsichtnahme. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird dem Fachbereichsmitglied durch Ihre zuständige Bearbeiterin erteilt. Nach Ablauf der Auslagefrist (in der Vorlesungszeit zwei Wochen, in der Vorlesungsfreien Zeit vier Wochen) werden Ihre Dissertation und die Notenvorschläge wieder gelöscht.
  • Ab dem 01.10.2021 können Disputationen wieder in Präsenz mit Zulassung der Hochschulöffentlichkeit stattfinden.
  • Bitte beachten Sie bei der Raumbuchung auf die zugelassene Personenanzahl (unter Einhaltung der Abstandsregeln), um die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können.
  • Die Verantwortung und Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen liegt beim jeweiligen Kommissionsvorsitz.
  • Alternativ kann ein Kommissionsmitglied zugeschaltet werden oder die Disputation digital stattfinden. Um eine rechtssichere Durchführung der Disputationen zu gewährleisten, kann bei beiden Varianten die Hochschulöffentlichkeit nicht zugelassen werden. Bitten wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre zuständige Bearbeiterin und reichen Sie das entsprechende Formular mit ein:
  • Bitte beachten Sie, dass es jederzeit (auch kurzfristig) zu Änderungen der aktuellen Regelungen kommen kann.

Hygienekonzept für Disputationen in Präsenz:

  • Auf allen Gemeinschaftsflächen und den Räumen der Freien Universität Berlin ist eine FFP2-Maske immer zu tragen - mit Ausnahme für die Vortragenden.
    Die Promovierenden, Kommissionsmitglieder sowie die Hochschulöffentlichkeit müssen für ausreichende Masken selbst sorgen. Ohne Maske ist der Zutritt zu den Gebäuden und den vorgesehenen Prüfungsraum nicht möglich.
  • Bitte achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.
  • Personen mit Krankheitssymptomen (sofern nicht vom Arzt abgeklärt) dürfen sich nicht in den Gebäuden der Freien Universität Berlin aufhalten.
  • Bei akut auftretenden Covid-19-Krankheitssymptomen sind die Räumlichkeiten unverzüglich zu verlassen. Wir bitten Sie daher nachdrücklich darum, die Disputation im Verdachtsfall nicht anzutreten.
  • Der Prüfungsraum sollte ausreichend belüftet sein. Dementsprechend sollte vor, während und nach der Disputation die Fenster geöffnet werden.
  • Damit sichergestellt ist, dass der/die Promovend/in, die Kommissionsmitglieder und die Hochschulöffentlichkeit während der Disputation einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander haben, sollten die Sitzplätze entsprechend eingenommen werden.
  • Es ist eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Nutzen Sie dafür ausschließlich die QR-Codes, die in allen Räumlichkeiten der Freien Universität Berlin aushängen oder an den Sitzplätzen geklebt wurden.
  • Es gilt die 3G-Regel: alle Anwesenden müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Der Nachweis hierüber muss der/dem Kommissionsvorsitzende/n vorgelegt werden.
  • Feierlichkeiten nach der Disputationen sollten, wenn möglich, im Freien oder im privaten Rahmen stattfinden.
  • Nach Eingang des Protokolls bei der für Sie zuständigen Bearbeiterin, wird Ihnen eine Zwischenmitteilung über die erfolgreich abgeschlossene Promotion als PDF-Datei zugesandt.
  • Das Zwischenzeugnis im Original wird Ihnen entweder postalisch zugesandt oder kann nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihrer zuständigen Bearbeiterin abgeholt werden.
  • Die Stellungnahme der Gutachter*innen sollten weiterhin nur in digitaler Form eingereicht werden.
  • Nach Eingang der Stellungnahme senden wir Ihnen die Druckgenehmigung ebenfalls als PDF-Datei per Mail zu und setzen die Hochschulschriftenstelle in CC.
  • Nach Erhalt der Empfangsbestätigung durch die Hochschulschriftenstelle, können wir die Promotionsurkunde postalisch versenden oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich übergeben.
Vorlesungsverzeichnis
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