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Englische Philologie: Vom BA zum MA!

Die folgenden Hinweise sollen den Weg zum Bachelorabschluss und den Übergang zum Masterstudium erleichtern – vor allem was die formalen Aspekte betrifft. Wie Du eine wissenschaftliche Arbeit vorbereitest und schreibst, erfährst Du hier nicht.

Die folgenden Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Lektüre der Studien- und Prüfungsordnung.

Entweder entwickelt sich ein BA-Thema während eines Seminars bzw. aus einer Hausarbeit/einer Präsentation heraus. In diesem Fall ist dann die/der entsprechende Dozierende meist auch die beste Wahl für die Betreuung bzw. eine/ein Dozierende/r des entsprechenden Themenfeldes.
Oder Du wählst selbst ein freies z.B. interdisziplinäres Thema was man nach Absprache mit der/dem Dozierenden eventuell auch mit dem Nebenfach kombinieren kann.

Entweder sprichst Du die/den Dozent*in, in deren/dessen Seminar dein Thema entstanden ist, direkt an oder du informierst dich zu den einzelnen Studienschwerpunkten der Dozierenden der Englischen Philologie und wendest dich dann an die Person, die dir für deine Betreuung geeignet erscheint.
Oder Du wendest Dich an die Studienfachberatung der Englischen Philologie; auch hier erhältst Du wertvolle Tipps.
Du benötigst neben der/dem Erstprüfer*in noch eine*n Zweitprüfer*in, musst also zwei prüfungsberechtige Prüfer*innen auswählen. Prüfungsberechtigt sind alle Hochschulprofessor*innen oder FU-Privatdozent*innen der Englischen Philologie.
Sollte einer der Prüfenden nicht prüfungsberechtigt sein, etwa weil er oder sie an einem anderen Institut lehrt oder nicht habilitiert ist, musst Du neben dem Antragsformular noch einen begründeten Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung einreichen. Die Prüfungsberechtigung wird nur promovierten Mitarbeiter*innen erteilt. Im Falle der Erteilung einer Prüfungsberechtigung muss der/die zweite Prüfende offiziell in der Englischen Philologie prüfungsberechtigt sein.

Sprich das Thema mit deiner/deinem Betreuer*in ab und trage es auf dem Antrag auf Zulassung der Bachelorarbeit ein. Der Antrag ist von beiden Prüfer*innen zu unterschreiben und während der Sprechzeit beim Prüfungsbüro einzureichen. Wird der Antrag angenommen, bekommst du nach spätestens vier Wochen die endgültige Abgabefrist für deine BA-Arbeit per Post. Sofern du nach vier Wochen nichts vom Prüfungsbüro gehört hast, empfiehlt es sich hier noch einmal per E-Mail nachzufragen.

Diese Angaben findest Du in der für Dich geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
Momentan: 8 Wochen, auf Englisch verfasst, 7500 Wörter.

  • das Prüfungsbüro für den Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
  • Unterstützung durch die Mentor*innen für die Englische Philologie
  • Schulungen / Führungen der Philologischen Bibliothek, u.a. Recherchekurs oder persönliche Beratungen zur Literaturrecherche
  • StudierendenWERK Berlin: Schreibzentrum für Berliner Studierende, Schreibberater*innen, Workshops zu verschiedenen Themen des wissenschaftlichen Schreibens

Du kannst in dem für Dich zuständigen Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Bitte stelle diesen Antrag erst, wenn Du nachweislich alle Module abgeschlossen hast und Deine BA-Arbeit bewertet ist. Nach Antragstellung wird Dein Zeugnis ausgestellt.
Oder Du lässt Dich durch die Studierendenverwaltung offiziell exmatrikulieren.

Wichtig für Dich ist die Zuganssatzung des jeweiligen Masters. Das Amtsblatt für den Masterstudiengang English Studies findest du hier.

Weitere Informationen zum Master in English Studies findest du hier.  Lehramtsstudierende mit Englisch als Fach 1 oder 2 finden hier weitere Informationen. Die Studienfachberatung berät Dich zu allen weiteren Fragen.

Informationen zu den Bewerbungsfristen der verschiedenen Master-Studiengänge findest du hier.

online hier: Bewerbung Masterstudiengänge (nur im Bewerbungszeitraum verfügbar)

weiterführende Infos zur Bewerbung gibt es im FAQ zur Bewerbung an der FU.

Ja. Allerdings brauchst Du eine Leistungs-Stand-Bescheinigung bzw. eine sogenannte 2/3-Bescheinigung mit einer bestätigten Durchschnittsnote vom Prüfungsbüro (das entspricht mindestens 120 Leistungspunkten im Campus Management der FU). Dazu sendest Du Deinem Prüfungsbüro unter Angabe Deiner Matrikelnummer eine E-Mail, dass Du eine solche Bescheinigung benötigst. Bitte rechne mindestens zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit ein, da auf der Bescheinigung Deine gesamten Leistungen, also auch Dein Nebenfach, berücksichtigt werden müssen. Sobald die Bescheinigung fertig ist, erhältst Du eine Benachrichtigung vom Prüfungsbüro. Bitte
überprüfe, ob auch wirklich alle Leistungen, die Du bereits erbracht hast, hier mit aufgeführt sind.

Zulassungsvoraussetzung für den Master ist es, dass Du alle Leistungen für den BA-Abschluss bis zum 30.09. Erbracht hast (Diese müssen bis dahin noch nicht beurteilt sein!). Danach bist Du für einen Masterstudiengang eingeschrieben und kannst Dich für kein BA-Seminar mehr anmelden! Weitere Infos gibt es beim Info-Service (z.B. im Chat am Montag von 15-16 Uhr oder vor Ort in der Itisstr. 4).

Vorlesungsverzeichnis
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